Directors' Dealings
Gemäß § 48d Abs 4 BörseGesetz haben Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft ihre getätigten Transaktionen (Käufe und Verkäufe) mit Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren des eigenen Unternehmens an die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und an die Aktiengesellschaft zu melden.
Die TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG veröffentlicht Directors' Dealings auf den Internetseiten der FMA.