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Linz (pta/15.01.2016/11:53) Vor der heutigen Sanierungsplantagsatzung am Landes- als Konkursgericht Linz hat die Gesellschaft den Sanierungsplan vom 18.12.2015 zurückgezogen. Die Bezeichnung des Insolvenzverfahrens wird daher auf Konkursverfahren abgeändert (§ 167 Abs 3 IO). Die geordnete Verwertung des schuldnerischen Vermögens wird vom Masseverwalter fortgesetzt.
Angesichts der Feiertage war es nicht möglich, die erforderliche Finanzierung komplett darzustellen. Die Bemühungen laufen weiter, gemeinsam mit den Gläubigern der Wandelschuldverschreibung 2010 noch einen alternativen Sanierungsplan zustande zu bringen.
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